Leistungen

Die gesetzliche Aufgabe zur Beseitigung von verendeten Tieren und tierischen Nebenprodukten ist den Landkreisen und kreisfreien Städten vom Bund übertragen. Alle Niederbayerischen und ein Teil der Oberpfälzer Landkreise und kreisfreien Städte (Verbandsgebiet) haben sich entschlossen, diese Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit durch den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung zu erfüllen. Die Verbandsversammlung hat als Eigenbetrieb den ZTS-Betrieb Plattling gegründet. Der ZTS-Betrieb Plattling steht für eine schnelle, gesetzmäßige, kostengünstige und umweltfreundliche Beseitigung Ihrer verendeten Tiere und tierischen Nebenprodukte.

Tiere

Im Sinne der EU-Verordnung 1069/2009 bezeichnen sich die aufgeführten Begriffe wie folgt:

Tiere

Unter dem Ausdruck Tiere versteht man Wirbeltiere und wirbellose Tiere

Nutztiere

sind Tiere, die von Menschen gehalten, gemästet oder gezüchtet und zur Gewinnung von Lebensmitteln (wie Fleisch, Milch und Eiern), Wolle, Pelzen, Federn, Häuten oder anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie Tiere die zu sonstigen landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden und Equiden.

Wildtiere

sind nicht von Menschen gehaltene Tiere

Heimtiere

sind Tiere einer Art, die normalerweise von Menschen zu anderen als landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden.

Hier gelangen Sie zu der EU-Verordnung 1069/2009 (extern: www.lts-bayern.de)

Tierische Nebenprodukte

sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs bzw. andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschl. Eizellen, Embryonen und Samen.

Die Höhe der Abhol- und Beseitigungskosten von tierischen Nebenprodukten richtet sich nach der derzeitig gültigen Entgeltliste des ZTS.

Hier gelangen Sie zu der EU-Verordnung 1069/2009 (extern: www.lts-bayern.de)

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Abholung

Die Abholung der zu beseitigenden Tierkörper und tierischen Nebenprodukte erfolgt möglichst umgehend und zeitnah nach der Anmeldung bei uns.

Zur besonderen Beachtung!
Bitte beachten Sie, dass Abholungen von Montags bis Freitags während der üblichen Geschäftsstunden im Rahmen der Tourenpläne erfolgen können.

Abholung von Tierkörpern

  • Das Tier ist an einem befahrbaren, gut befestigten und zugänglichen Platz nach Anmeldung ab 06:00 Uhr zur Abholung bereitzuhalten.
  • Es wird durch den Einsatz eines Ladekrans auf den LKW geladen.
  • Ein Handelspapier (Ablieferungsbescheinigung) wird Ihnen, sofern uns Ihre Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse bekannt ist, am Tag der Abholung elektronisch übermittelt. Wegen der Zeitersparnis wird vom Fahrer vor Ort keine Bescheinigung ausgestellt.
  • Handelt es sich bei dem verendeten Tier um ein Kalb oder Rind, so ist dem Fahrer der Rinderpass auszuhändigen.
  • Für evtl. erbrachte Sonderleistungen (z. B. Entfernen von Hufeisen, Wartezeiten etc.) erhalten Sie Mitte des Folgemonats eine Rechnung.

Abholung von tierischen Nebenprodukten

  • Das Tier ist an einem befahrbaren, gut befestigten und zugänglichen Platz zur Abholung bereitzuhalten.
  • Es wird durch den Einsatz eines Heckladers auf den LKW geladen.
  • Ein Handelspapier (Ablieferungsbescheinigung) wird Ihnen, sofern uns Ihre Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse bekannt ist, am Tag der Abholung elektronisch übermittelt. Wegen der Zeitersparnis wird vom Fahrer vor Ort keine Bescheinigung ausgestellt.
  • Für evtl. erbrachte Sonderleistungen (z. B. 2. Anfahrten, Wartezeiten etc.) erhalten Sie Mitte des Folgemonats eine Rechnung.

Der Transport wird durch den eigenen Fuhrpark des ZTS durchgeführt. Zur Beförderung werden LKWs mit speziell für die TBA gefertigten, dichten Aufbauten verwendet, sodass eine Geruchsbelästigung bestmöglich vermieden wird.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass vorherige telefonische Ankündigungen von Abholungen durch die Fahrer des ZTS-Plattling aus Zeitgründen nicht erfolgen können.