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Mit der Verbrennung von tierischem Fett wird die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung nach dem Bundesseuchengesetz maßgeblich unterstützt. Die Verbrennung von tierischem Fett entspricht einer thermischen Verwertung, welche den Einsatz von anderen fossilen Brennstoffen (hier Erdgas und Heizöl) deutlich reduziert. Hierdurch wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung von fossilen Brennstoffen geleistet und gleichzeitig die Entsorgungskosten für die Tierkörperbeseitigung reduziert, welche derzeit enorm auf der Wirtschaftlichkeit von Schlachthöfen, Metzgereien und Landwirten lasten. Die Eigenverwertung von Tierfett innerhalb der TBA stellt zudem die ordnungsgemäße Verwertung des Tierfetts absolut sicher, so dass der erforderliche Überwachungsaufwand für die Tierfettverwertung durch Dritte auf ein Minimum reduziert wird.
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Die Umschlags- und Transportmengen von Tierfett und Heizöl EL nehmen durch die Eigenverwertung von Tierfett als Brennstoff zudem deutlich ab, so dass das Verkehrsaufkommen durch den Transport dieser Stoffe deutlich vermindert wird.
Durch die Aufbereitung des Tierfetts werden die Bestandteile des Tierfetts, welche zu Emissionen von Luftschadstoffen führen können, weitestgehend entfernt. Das Landesamt für Umweltschutz (LfU) hat Schwellenwerte für einzene Bestandteile des Tierfetts vorgegeben, welche bei Unterschreitung keine anderen oder höheren Emissionen als bei Heizöl EL erwarten lassen. Diese Schwellenwerte werden als Grundlage für die Auslegung der Tierfettaufbereitung herangezogen. Sie stellen jedoch keine Grenzwerte dar, zu deren Einhaltung sich der Betreiber verpflichtet, sondern dienen nur als Richtwerte für den Betreiber, um die Tierfettqualität steuern und prüfen zu können.
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Bei Unterschreitung der vorgenannten Schwellenwerte im Tierfett, insbesondere für die Parameter Stickstoff und Oxidasche, kann die Einhaltung der beantragten Emissionsgrenzwerte ohne weitere Zusatzmaßnahmen zur Rauchgasreinigung gewährleistet werden.
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