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Für den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseititung gelten die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern.
Der Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung kann zur Regelung seiner Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Satzungen müssen im Amtsblatt der (Extern:) Regierung von Niederbayern veröffentlicht werden.
Es wurden folgende Satzungen erlassen:
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