Zweckverband

Der Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitgung Plattling (ZTS) ist alleiniger Eigentümer der Tierkörperbeseitigungsanlage Plattling.

Die Verbandsmitglieder haben den Zweckverband nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) gegründet um durch diesen die nach den gesetzlichen Bestimmungen den Landkreisen und Kreisfreien Städten obliegende Aufgabe der Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung erledigen zu lassen.

Der Betrieb der TBA Plattling war von 1981 bis 11.09.2001 an eine private Betreibergesellschaft (OFG) verpachtet. Seit 12.09.2001 betreibt der ZTS die TBA Plattling wieder in eigener Regie.


Die Verbandsorgane des ZTS sind gem. § 6 der Verbandssatzung:


Die Verbandsversammlung

Der Verbandsvorsitzende

Die Werkleitung

Der Werkausschuß


Darüber hinaus kann die Verbandsversammlung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 7 der Verbandssatzung weitere Ausschüsse bilden, besetzen oder auflösen.

Gebildet wurden: Der Prüfungsausschuss


(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken