Rechtsgrundlagen

Für den Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseititung gelten die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern.

Der Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung kann zur Regelung seiner Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Satzungen müssen im Amtsblatt der (Extern:) Regierung von Niederbayern veröffentlicht werden.

Es wurden folgende Satzungen erlassen:


Betriebssatzung
Gebührensatzung
Konfiskatbeseitigungssatzung
Kostensatzung
Verbandssatzung

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