Tiere

Im Sinne der EU-Verordnung 1774/2002 bezeichnen sich die aufgeführten Begriffe wie folgt:


Ganze Tierkörper sind tierische Nebenprodukte gemäß den Artikeln 4, 5 und 6, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen;
Unter dem Ausdruck Tiere versteht man Wirbeltiere und wirbellose Tiere (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien);
Nutztiere sind Tiere, die von Menschen gehalten, gemästet oder gezüchtet und zur Erzeugung von Lebensmitteln (wie Fleisch, Milch und Eiern) oder zur Gewinnung von Wolle, Pelzen, Federn, Häuten oder anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs genutzt werden;
Wildtiere sind nicht von Menschen gehaltene Tiere;

Hier gelangen Sie zu der EU-Verordnung 1774/2002 (extern: www.lts-bayern.de)


Das verendete Tier ist bis zur Abholung kühl und trocken zu lagern.
Kleintiere von Tierarztpraxen können in biologisch abbaubaren Säcken tiefgefroren gesammelt werden.


Ob die Abholung und Beseitigung kostenfrei oder kostenpflichtig ist sehen Sie hier.


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