 |
 |
 |
Tiere
|
Im Sinne der EU-Verordnung 1069/2009 bezeichnen sich die aufgeführten Begriffe wie folgt:
|
|
|
 |
Unter dem Ausdruck Tiere versteht man Wirbeltiere und wirbellose Tiere; |
 |
Nutztiere sind Tiere, die von Menschen gehalten, gemästet oder gezüchtet und zur Gewinnung von Lebensmitteln (wie Fleisch, Milch und Eiern), Wolle, Pelzen, Federn, Häuten oder anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie Tiere die zu sonstigen landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden und Equiden; |
 |
Wildtiere sind nicht von Menschen gehaltene Tiere; |
 |
Heimtiere sind Tiere einer Art, die normalerweise von Menschen zu anderen als landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten werden jedoch nicht verzehrt werden; |
|
|
|
Hier gelangen Sie zu der EU-Verordnung 1069/2009 (extern: www.lts-bayern.de)
|
|
|
Das verendete Tier ist bis zur Abholung kühl und trocken zu lagern. Kleintiere von Tierarztpraxen können in biologisch abbaubaren Säcken tiefgefroren gesammelt werden.
|
|
|
Ob die Abholung und Beseitigung kostenfrei oder kostenpflichtig ist sehen Sie hier.
|
|
|
(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten |
|
Diese Seite drucken
|