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Abholung
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Die Abholung der zu beseitigenden Tierkörper und tierischen Nebenprodukte erfolgt möglichst umgehend und zeitnah nach der Anmeldung bei uns.
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Zur besonderen Beachtung!
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Bitte beachten Sie, dass Abholungen von Montags bis Freitags während der üblichen Geschäftsstunden im Rahmen der Tourenpläne erfolgen können. Sofern es notwendig sein sollte, kranke Tiere einzuschläfern, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, damit die Abholung entsprechend planen können.
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Abholung von Tierkörpern
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Das Tier ist an einem befahrbaren, gut befestigten und zugänglichen Platz zur Abholung bereitzuhalten. |
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Es wird durch den Einsatz eines Ladekrans auf den LKW geladen. |
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Ein Handelspapier (Ablieferungsbescheinigung) wird Ihnen, sofern uns Ihre Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse bekannt ist, am Tag der Abholung elektronisch übermittelt. Wegen der Zeitersparnis wird vom Fahrer vor Ort keine Bescheinigung ausgestellt. |
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Handelt es sich bei dem verendeten Tier um ein Kalb oder Rind, so ist dem Fahrer der Rinderpass auszuhändigen. |
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Für evtl. erbrachte Sonderleistungen (z. B. Entfernen von Hufeisen, Wartezeiten etc.) erhalten Sie Mitte des Folgemonats einen Gebührenbescheid. |
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Abholung von tierischen Nebenprodukten
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Die genormten Behälter sind an einem für unseren Fahrer gut zugänglichen Platz bereitzustellen. |
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Sie werden mittels Heckschüttung auf den LKW entladen. |
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Ein Handelspapier (Ablieferungsbescheinigung) wird Ihnen, sofern uns Ihre Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse bekannt ist, am Tag der Abholung elektronisch übermittelt. Wegen der Zeitersparnis wird vom Fahrer vor Ort keine Bescheinigung ausgestellt. |
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Für die erbrachte Leistung der ZTS-Betriebe erhalten Sie Mitte des Folgemonats einen Gebührenbescheid. |
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Der Transport wird durch den eigenen Fuhrpark des ZTS oder durch einen beliehenen Subunternehmer durchgeführt. Zur Beförderung werden LKWs mit speziell für die TBA gefertigten, dichten Aufbauten verwendet, sodass eine Geruchsbelästigung bestmöglich vermieden wird.
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