Kostenpflichtig

Grundsätzlich trägt der Tierbesitzer die Kosten der Beseitigung für alle Tierkörper die nicht kostenfrei sind.


Vollkostenpflichtig sind unter anderen


Haustiere, wie Hunde, Katzen, etc.
Wildtiere, wie Dachse, Füchse, Bisame, etc.
Tiere die beim Transport auf dem Weg zum Schlachthof und dort verenden
beim Schlachthof als untauglich beurteilte Tiere

Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Entgeltliste nach § 5 der Gebührensatzung.


Teilweise kostenpflichtig ist Vieh im Sinne des Bundesgesetzes dazu gehören unter anderen:


Rinder
Pferde
Schweine
Schafe
Ziegen
etc.

Ob Ihr Tier kostenpflichtig ist sowie die Höhe der Eigenbeteiligung ist in der am 22.03.2005 von der Verbandsversammlung beschlossenen Gebührensatzung festgelegt.


(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken