Kostenpflichtig |
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Grundsätzlich trägt der Tierbesitzer die Kosten der Beseitigung für alle Tierkörper die nicht kostenfrei sind. |
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Vollkostenpflichtig sind unter anderen |
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Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Entgeltliste nach § 5 der Gebührensatzung. |
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Teilweise kostenpflichtig ist Vieh im Sinne des Bundesgesetzes dazu gehören unter anderen: |
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Ob Ihr Tier kostenpflichtig ist sowie die Höhe der Eigenbeteiligung ist in der am 22.03.2005 von der Verbandsversammlung beschlossenen Gebührensatzung festgelegt. |
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