Kostenfrei |
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Nachfolgend aufgeführte verendete landwirtschaftliche Nutztiere werden durch den ZTS-Betrieb gegenüber dem Tierhalter grundsätzlich kostenfrei abgeholt und beseitigt, da diese der gesetzlichen Testpflicht auf TSE oder BSE unterliegen: |
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Kostenfrei werden weiterhin Tiere beseitigt die auf Grund einer anzeigepflichtigen Tierseuche verendet sind oder getötet wurden. |
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