Lastschrifteneinzug

Sie haben die Möglichkeiten die Gebühren und Entgelte vom ZTS per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen.

Ihre Vorteile:


Sie sparen einen Teil der Verwaltungskosten bei der Tierkörperbeseitigung. (Verwaltungsgebühr nur noch 3,00 € anstatt 4,50 €)
Sie erhalten wie gewohnt den Gebührenbescheid bzw. die Entgeltrechnung.
Der Lastschrifteneinzug erfolgt am letzten Tag der Fälligkeit.
Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge für vergessene Überweisungen an.
Sie sparen sich den Weg zur Bank, um die Überweisung zu tätigen.
Sie können Ihre Ermächtigung zum Lastschrifteneinzug jederzeit widerrufen.

Sollten Sie sich dazu entschlossen haben den ZTS-Betrieben eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften zu erteilen, so erhalten Sie hier das Formular im PDF-Format.
Bitte prüfen Sie bevor Sie es uns per Fax oder Post zurücksenden ob das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Unsere Faxnummer: (0 99 31) 91 72 91.

Für Ihre Bereitschaft und Mithilfe, Verwaltungskosten zu sparen, bedanken wir uns bei Ihnen.


(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken