Kosten |
||||||||
Der ZTS-Betrieb Plattling ist zu einer sparsamen und rationellen Betriebsführung verpflichtet. Die aus dem Produktverkauf (Tiermehl, Blutmehl und Tierfett - derzeit aus der Verbrennung) eingehenden Erlöse sind jedoch nicht ausreichend, um die entstehenden Abholungs- und Verarbeitungskosten zu decken. |
||||||||
Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes:
|
||||||||
Die nicht zu erlösenden Kosten aus der Tierkörperbeseitigung (sofern es sich um Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes handelt) werden dem ZTS zu je 1/3 erstattet: |
||||||||
|
||||||||
Das von der Tierseuchenkasse zu tragende Drittel vermindert sich um die bereits von den Viehbesitzern getragene Eigenbeteiligung an den Entsorgungskosten ab 01.01.2005. |
||||||||
Andere Tiere und tierische Nebenprodukte:
|
||||||||
Für die gesetzliche Pflichtaufgabe der Beseitigung der nicht unter "Vieh" fallenden Tierkörpern und den sonstigen tierischen Nebenprodukten erlässt der ZTS eine Gebührensatzung, um die aus der Beseitigung entstehenden Kosten zu erheben. |
||||||||
Sonstige Leistungen:
|
||||||||
Für Leistungen außerhalb der Gebührensatzung, die von Ihnen in Anspruch genommen werden, wird ein privatrechtliches Entgelt lt. Entgeltliste in Rechnung gestellt. |
||||||||
(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten |
||||||||