Teilweise kostenpflichtig ist Vieh im Sinne des Bundesgesetzes dazu gehören unter anderen:
Rinder
Pferde
Schweine
Schafe
Ziegen
etc.
Ob Ihr Tier kostenpflichtig ist sowie die Höhe der Eigenbeteiligung ist in der am 22.03.2005 von der Verbandsversammlung beschlossenen Gebührensatzung festgelegt.