Grundsätzlich trägt der Tierbesitzer die Kosten der Beseitigung für alle Tierkörper die nicht kostenfrei sind.
Vollkostenpflichtig sind unter anderen
Haustiere, wie Hunde, Katzen, etc.
Wildtiere, wie Dachse, Füchse, Bisame, etc.
Tiere die beim Transport auf dem Weg zum Schlachthof und dort verenden
beim Schlachthof als untauglich beurteilte Tiere
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Entgeltliste nach § 5 der Gebührensatzung.
Teilweise kostenpflichtig ist Vieh im Sinne des Bundesgesetzes, Dazu gehören unter anderen:
Rinder
Pferde
Schweine
Schafe
Ziegen
etc.
Ob Ihr Tier kostenpflichtig ist sowie die Höhe der Eigenbeteiligung ist in der aktuellen Gebührensatzung festgelegt.