Kostenfrei
Kostenpflichtig

Die Beseitigung verendeter oder sonstiger getöteter Tiere erfolgt in den Verarbeitungsbetrieben Plattling oder Rötz.

Die Kosten der Abholung und Verarbeitung verendeter oder sonstiger getöteter landwirtschaftlichen Nutztiere, die nicht der Schlachtung zugeführt werden, sind


von den Beseitigungspflichtigen (Verbandsmitglieder),

von der Tierseuchenkasse (extern: Bayerische Tierseuchenkasse)

vom Freistaat Bayern (extern: Bayern)



zu je einem Drittel zu tragen;

Das von der Tierseuchenkasse zu tragende Drittel vermindert sich um die bereits von den Viehbesitzern getragene Eigenbeteiligung an den Entsorgungskosten ab 01.01.2005.
Die Höhe der Eigenbeteiligung ist in der aktuellen Gebührensatzung festgelegt.


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