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Gebühren beim Vollzug der Eigenbeteiligung bei der Tierkörperentsorgung
Die Verbandsräte des Zweckverbandes haben in der Verbandsversammlung am 22.03.2005 die Änderung der Gebührensatzug zum Vollzug der Eigenbeteiligungsregelung bei der Tierkörperentsorgung beschlossen. Die neue Gebührenregelung [1.453 KB]
wird mit der Bekanntmachung der Änderungssatzung im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft treten.
Auf die Notwendigkeit einer Gebührenerhebung im Vollzug EU-rechtlicher Bestimmungen bei der Tierkörperentsorgung haben wir in unserer Homepage bereits seit Januar 2005 ausführlich hingewiesen.
In der jetzt beschlossenen Gebührensatzung konnten die Gebühren für die Entsorgung der verendeten Tiere niedriger festgesetzt werden, als dies zum Jahresbeginn vorausberechnet [215 KB]
wurde. Eine deutliche Einsparung können Sie zusätzlich bei der Bescheidgebühr erzielen, wenn Sie den ZTS-Betrieben zur Verwaltungsvereinfachung eine Bankeinzugsermächtigung zum Einzug der fälligen Gebühren erteilen.
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